Die Wasser- und Energieversorgung Kreis St. Wendel GmbH (WVW) weist vorsorglich darauf hin, die Wasserzähler einschließlich der Leitungen – vor allem in Kellerräumen und Garagen – vor Frost zu schützen. Fenster, Türen und Garagentore sollten auf jeden Fall geschlossen bleiben und sofern ein Einfrieren droht auch die Wasserleitung und die Wasseruhr isoliert werden. Die Hausbesitzer sind dafür verantwortlich, Wasseruhr und Leitung gegen Frost zu schützen. Sind Schäden aufgetreten, so ist deren Beseitigung durch den Hausbesitzer oft kostspielig. Überprüfen Sie deshalb, ob Wasserleitung und Wasserzähler dem Frost ausgesetzt sind und isolieren Sie diese gegebenenfalls.
Als weitere Maßnahmen empfiehlt die WVW:
Falls in dem Gebäude kein Wasser benötigt wird, sollte das Ventil vor der Wasseruhr zugedreht werden. Auf Wunsch baut die WVW den Wasserzähler aus.
Wenn die Wasserleitung durch Frost zugefroren ist, sollte sie nicht mit offener Flamme sondern mit einem Heizgerät schonend und unter ständiger Beobachtung aufgetaut werden. Falls Frostschäden an Leitung oder Uhr entstanden sind, ist die WVW umgehend zu informieren.
Als Vorsorgemaßnahme empfiehlt es sich, Kältewächter mit Thermostat für Wasserleitungen und Wasseruhren, die dem Frost ausgesetzt sind, einzubauen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Technischen Abteilung der WVW beantworten weitere Fragen zu diesem Thema (Arbeitsvorbereitung, Tel. 06851/8003-220).
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