Zählerüberprüfung
Falls Sie Zweifel an der Messgenauigkeit Ihres Wasserzählers haben, können Sie eine Überprüfung beantragen. Bitte beachten Sie, dass nur der Eigentümer, nicht aber Mieter oder Pächter, diesen Antrag stellen kann.
Die WVW Wasser- und Energieversorgung Kreis St. Wendel GmbH ist für die Beantragung der Überprüfung zuständig. Die Überprüfung erfolgt je nach Wunsch des Eigentümers entweder bei einer staatlich anerkannten Prüfstelle oder in Zusammenarbeit mit der Eichbehörde.
Vorgehensweise:
- Kontaktieren Sie unsere Mitarbeiter der Verbrauchsabrechnung.
- Nutzen Sie das entsprechende Formular, das Sie ausgefüllt per E-Mail an info@wvw.de oder per Post an WVW Wasser- und Energieversorgung Kreis St. Wendel GmbH, Werkstraße 4, 66606 St. Wendel, senden.
Der Antragsteller hat das Recht, bei der Überprüfung anwesend zu sein.
Kosten der Überprüfung:
- Falls der Zähler innerhalb der zulässigen Fehlergrenzen liegt:Der Eigentümer trägt alle Kosten, einschließlich Gebühren für die Überprüfung, Arbeitszeit, Fahrtkosten und Restwert des Wasserzählers. Die Kosten betragen zwischen 350,00 € und 500,00 € und sind im Voraus zu bezahlen.
- Falls der Zähler außerhalb der zulässigen Fehlergrenzen liegt:Die Kosten der Überprüfung übernimmt der Zweckverband, und eine Korrektur Ihres Gebührenbescheids wird erstellt.