Eigentümerwechsel

Hausverkauf

Sollten Sie Ihr Haus verkauft oder ein Haus gekauft haben, bieten wir ein spezielles Formular für Hausverkäufe und -käufe an. Der bisherige Eigentümer erhält eine Schlussrechnung und wird somit aus dem Vertrag entlassen. Der neue Eigentümer bekommt ein Begrüßungsschreiben mit einer neuen Kundennummer und wird unser neuer Vertragspartner. Eine Vertragskündigung des Altkunden entfällt somit und wird nicht benötigt.

Bitte beachten Sie, dass auf dem Formular der tagesaktuelle Zählerstand am Tag der Hausübergabe eingetragen werden muss. Das Formular finden Sie hier *> Formular Haus- & Wohnungskauf*. Schicken Sie uns das ausgefüllte und von beiden Parteien unterschriebene Formular bitte zurück.

Falls der voraussichtliche Wasserverbrauch nicht bekannt ist, können Sie stattdessen die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen angeben. Wir können den Verbrauch anhand dieser Angabe schätzen und den Abschlag entsprechend anpassen. Sollte das Haus vorübergehend leer stehen, geben Sie bitte 0 Personen an. In diesem Fall wird der Abschlag auf den Mindestbetrag festgesetzt. Dieser Betrag deckt nur die Grundgebühr ab. Sobald das Haus bewohnt wird, teilen Sie uns bitte telefonisch die Anzahl der Personen im Haushalt mit, damit wir den Abschlag entsprechend anpassen können.

Schenkung oder Sterbefall

Wenn Sie den Vertrag auf Grund einer Schenkung oder eines Sterbefalls auf Ihren Namen oder eine Erbengemeinschaft bzw. Eigentümergemeinschaft umstellen möchten, benötigen wir hierfür eines der folgenden aufgeführten Dokumente:

  • Einen Erbschein oder ein rechtsgültiges Testament, das Ihre Berechtigung als Erbe bestätigt.
  • Einen notariellen Übertragungsvertrag, falls das Eigentum des Hauses offiziell an Sie übergeben wurde.
  • Einen Grundbuchauszug, der Ihren Namen als neuen Eigentümer des Hauses ausweist.

Eine Vertragsänderung auf Basis einer Sterbeurkunde (aus dieser geht nicht hervor, wer der neue Eigentümer ist) kann nicht durchgeführt werden.